Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Hinweise für die Antragstellung im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung findet ihr im Internet unter:
-Für die Gruppen mit einem Treffpunkt in Schleswig-Holstein unter
www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de
-Für die Gruppen mit einem Treffpunkt in Hambeurg unter
www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de
Dort findet ihr unter dem Menüpunkt "Selbsthilfegruppen" die Hinweise zur Pauschal-und Projektförderung sowie die Formulare für die Anträge und Verwendungsnachweise.
Die jeweiligen Ansprechpersonen sind dort ebenfalls aufgeführt.
Auf beiden Internetseiten werden auch die Voraussetzungenbeschrieben, damit Anträge gestellt werden können. Da sich diese immer mal wieder ändern können, beschreiben wir diese hier nicht noch mal extra.
Wichtige Änderung zur Antragstellung seit 2010:
Es ist Pflicht, dass das Konto der Gruppe den Namen z.B. „Freundeskreis Rendsburg“ trägt und nicht auf den Namen eines Gruppenmitgliedes läuft.!!!. Zusätzlich sollten zwei Gruppenmitglieder Kontovollmacht haben.
Wenn es sich nicht mit der Bank vereinbaren lässt, das Konto mit Gruppennamen zu benennen, bitten wir um Rückmeldung, damit eine Lösung mit Hilfe des Landesverbandes gefunden werden kann.
Wenn ihr weitere Hilfe benötigt, sind wir gerne bereit, euch bei der Antragstellung zu unterstützen.
Kirsten: 04331 55401–Geschäftszeiten.
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